Antwort 18.03.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein völkerrechtliches Mandat für die Intervention gibt es nicht. Oberste Priorität hat der Schutz der Zivilbevölkerung.
Ein völkerrechtliches Mandat für die Intervention gibt es nicht. Oberste Priorität hat der Schutz der Zivilbevölkerung.
Menschen sollen sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien entscheiden können.
Ein völkerrechtliches Mandat für die Intervention gibt es nicht. Oberste Priorität hat der Schutz der Zivilbevölkerung.
Unser Ziel ist ein gerechtes, leistungsfähiges Gesundheitssystem, auf das sich alle verlassen können – unabhängig vom Geldbeutel.
Wir kritisieren den zweckfremden Gebrauch der Mittel aus dem Sondervermögen und nutzen alle parlamentarischen Instrumente, um auf einen Kurswechsel zu drängen.
Entnahmen dürfen ausschließlich bei nachweislich auffälligen Tieren erfolgen.