Antwort 21.01.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Unterhaltsrechtsreform muss die veränderten Lebensrealitäten in getrennt erziehenden Familien berücksichtigen und sich am Kindeswohl orientieren.
Eine Unterhaltsrechtsreform muss die veränderten Lebensrealitäten in getrennt erziehenden Familien berücksichtigen und sich am Kindeswohl orientieren.
Wir stehen einem pauschalen lebenslangen Lobbyverbot kritisch gegenüber, setzen uns aber für längere und strengere Karenzregelungen ein.
Die EU-Gentechnikregeln sichern Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Wir lehnen es ab, diese für NGT1 abzuschaffen.