Antwort 25.02.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir setzen uns für eine Regelung ein, die es Privatpersonen ermöglicht, statt der eigenen Wohnadresse, eine andere ladungsfähige Adresse anzugeben.
Wir setzen uns für eine Regelung ein, die es Privatpersonen ermöglicht, statt der eigenen Wohnadresse, eine andere ladungsfähige Adresse anzugeben.
Der aktuelle THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Eine Unterhaltsrechtsreform muss die veränderten Lebensrealitäten in getrennt erziehenden Familien berücksichtigen und sich am Kindeswohl orientieren.
Transparenzpflichten stärken das Vertrauen in die Arbeit von NGOs, dürfen aber nicht zur Diffamierung zivilgesellschaftlichen Engagements missbraucht werden.
Wir stehen einem pauschalen lebenslangen Lobbyverbot kritisch gegenüber, setzen uns aber für längere und strengere Karenzregelungen ein.