Wo ist der für mich vorgesehene Schutzraum, sollte es in der Ukraine zu einem GAU durch Raketenbeschuss kommen?

Portrait von Markus Stein
Markus Stein
SPD
100 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Heidrun H. •

Wo ist der für mich vorgesehene Schutzraum, sollte es in der Ukraine zu einem GAU durch Raketenbeschuss kommen?

Ich mache mir große Sorgen wg. des Ukraine-Krieges und den dortigen AKWs.
Wo befindet sich mein Schutzraum. Ich wohne in Bad Sobernheim. Wo kann ich mir meine Jodtabletten abholen?
Für Ihre Informationen vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Heidrun H.

Portrait von Markus Stein
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage in diesem Portal. Zu der Schutzraumversorgung und der Versorgung mit Jodtabletten kann ich Ihnen folgende mir aktuell vorliegende Informationen geben:

(1) Schutzräume

Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig. Hierzu zählen etwa Bestimmungen über Schutzbauten, Alarmroutinen, Übungen und die Vorratshaltung.

Nach den Festlegungen des Bundesgesetzgebers sind Öffentliche Schutzräume die mit Mitteln des Bundes

  • wiederhergestellten Bunker und Stollen sowie
  • die als Mehrzweckbauten in unterirdischen baulichen Anlagen errichteten Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz).

Für den Bestand der Schutzräume gab es bis 2007 das sogenannte Schutzraumkonzept. 2007 wurde dieses Schutzraumkonzept von der Bundesregierung aufgegeben. Heute ist nur noch etwa die Hälfte der ehemals rund 2.000 Bunkeranlagen vorhanden, allerdings völlig veraltet und überholt. Das öffentliche Schutzbaukonzept wurde im Nachgang nicht erneuert. Der Rückbau der Schutzräume begann im Jahr 2008. Laut Auskunft des Bundes liegt keine Einsatzbereitschaft vor.

In der Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag gab die Bundesregierung u.a. an, dass in es in Rheinland-Pfalz fünf öffentliche Schutzräume gibt. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass daneben auch viele U- Bahn-Stationen, Tiefgaragen sowie Kellerräume aufgrund der in Deutschland im Allgemeinen flächendeckend vorhandenen soliden Bausubstanz einen guten Grundschutz bieten.

Zusätzlich existieren aktuell bundesweit 284 (RLP: 3) Mehrzweckanlagen, die sich im Eigentum privater Dritter befinden. Der Bund hat sich das Nutzungsrecht zu Zivilschutzzwecken durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichern lassen.

Weitere 171 (RLP: 2) Anlagen befinden sich bundesweit ohne eine grundbuchrechtliche Sicherung im Eigentum von Kommunen.

Zur aktuellen Situation in der Ukraine: Aufgrund des Krieges in der Ukraine werden die noch vorhandenen öffentlichen Schutzräume in Deutschland aktuell einer Bestandsaufnahme unterzogen und es werden Konzepte für einen neuen baulichen Bevölkerungsschutz erarbeitet.

Ergänzend erlaube ich mir auf die Berichterstattung des SWR zu diesem Thema zu verweisen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bunker-im-land-rheinland-pfalz-100.html

(2) Jodtabletten

Grundsätzlich ist auch hier für die Beschaffung der Bund zuständig. Im Jahr 2020 wurde der gesamte Bestand an Kaliumjodidtabletten in Rheinland-Pfalz ausgetauscht (Bund zahlte) und bei den Kreis- und Stadtverwaltungen zur dezentralen Verteilung eingelagert. Für die Einlagerung sind die Kommunen zuständig. Die Gesamtanzahl der damals ausgelieferten Tabletten betrug 8,6 Millionen.

Zusätzlich dazu sind auch noch Bestände der zuvor im Jahr 2004 beschafften Tabletten vorhanden. Diese zeigten bei Untersuchungen im Jahr 2017, die vom Landesuntersuchungsamt stichprobenartig durchgeführt wurden, bei korrekter Lagerung auch nach mehr als zehn Jahren keine Qualitätseinbußen, so dass es den Kreis- und Stadtverwaltungen frei gestellt wurde, diese als zusätzliche Mittel aufzubewahren. Über deren aktuelle Anzahl liegen keine Angaben vor.

Bei einem nuklearen Notfall (und nur dann) können durch die dezentrale Lagerung innerhalb einer kurzen Zeitspanne die Tabletten an die Bevölkerung ausgegeben werden. Da diese Tabletten sehr hochdosiert sind, darf die Einnahme auch eben erst nach der ausdrücklichen Aufforderungen der Behörden und in der vorgeschriebenen Menge erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Falls nicht, nehmen Sie bitte erneut Kontakt zu mir auf.

Beste Grüße

Markus Stein, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Stein
Markus Stein
SPD