Was soll bei einem Abschiebestopp(Syrien,Afghanistan etc.)mit den gefährlichen kriminellen Gewalt- und Intensivtätern bis zur möglichen Abschiebung passieren?Abschiebehaft bis zur Abschiebung?

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Oliver Krischer
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Frage von Klaus-Peter S. •

Was soll bei einem Abschiebestopp(Syrien,Afghanistan etc.)mit den gefährlichen kriminellen Gewalt- und Intensivtätern bis zur möglichen Abschiebung passieren?Abschiebehaft bis zur Abschiebung?

Das Terroristen und gefährliche Gewalt- und Intensivtäter (Mörder,Totschläger,Vergewaltiger) sich bis zu einer Abschiebung in der Öffentlichkeit frei bewegen können,ist gegenüber den Mitmenschen unverantwortlich.Also was soll mit diesen Kriminellen geschehen,wenn man sie nicht abschieben will.Welche Vorstellung haben Sie persönlich,und Ihre Grünen Parteigenossen dazu?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage. Ich betreue hier in der Fraktion insbesondere Verkehrs- und Energiethemen. Bitte wenden Sie sich doch an einen grünen Innen- bzw. Rechtspolitiker. Bei so einer schwierigen Frage ist es besser, wenn Abgeordnete mit Fachkenntnissen sie beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Krischer