Was sagen Sie Menschen wie mir, die es beschämend für unser Land, seine Werte, sein intern. Ansehen finden, wie A. Dobrindt mit ehem. afghan. „Ortskräften“ umspringt, wohl im Buhlen um AfD-Wähler?
Sehr geehrter Herr S., vielen Dank für Ihre Frage zu Afghanistan. Gerne kann ich hierzu einige Dinge erläutern.
Die Bundesregierung hat das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan der Vorgängerregierung beendet.
Dieses richtete sich nicht an sog. Ortskräfte, also an solche Afghanen, die aufgrund ihrer früheren Beschäftigung für Deutschland in ihrem Land gefährdet waren. Die CDU/CSU hat sich immer für die Unterstützung und Aufnahme dieser Personen in Deutschland ausgesprochen.
Vielmehr erfasste das Bundesaufnahmeprogramm der früheren Regierung in erster Linie Afghanen, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet galten. Tatsächlich sind also nur wenige der derzeit zur Aufnahme diskutierten Afghanen Ortskräfte.
Bei zahlreichen afghanischen Staatsangehörigen sind die Verfahren aus dem ehemaligen Bundesaufnahmeprogramm noch nicht abgeschlossen. Für das weitere Vorgehen muss hier unterschieden werden:
1. Wenn im Einzelfall eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage für die Bundesrepublik Deutschland aus der Vergangenheit vorliegt, durchläuft die Person das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung. Bei positivem Abschluss muss grundsätzlich aus rechtlichen Gründen die Aufnahme erfolgen.
2. Wenn keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Sicherheitsüberprüfung negativ verläuft, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.
Wichtig ist: Die Personen befinden sich in verschiedenen Stadien des Ausreiseverfahrens. Es findet jeweils eine Prüfung des Einzelfalles statt. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können.
Sehr geehrter Herr S., ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Beste Grüße
Reinhard Brandl
