Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Rüdiger Kruse
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Frage von Manuela G. •

Frage an Rüdiger Kruse von Manuela G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

Frage 1:

Was gedenken Sie / Ihre Partei gegen die ungerechte Doppelverbeitragung von Direktversicherungen (Betriebliche Altersvorsorge) zu unternehmen, die im Jahr 2004 klammheimlich (auch rückwirkend für Altverträge !!) beschlossen wurde und durch die die erwarteteten Versicherungsleistungen rückwirkend um 18,5% Sozialversicherungsbeiträge gekürzt wurden/werden :-(

Frage 2:

Hamburg baut zur Zeit viele neue Wohnungen - die meisten davon jedoch hochpreisig und für einen normalen Arbeitnehmer mit normalem Durchschnittsgehalt unbezahlbar.
Beispiel: gerade wurde in Eimsbüttel eine 1-Zimmerwohnung mit 30m2 angeboten für 720 Euro warm.

Zusätzlich werden einige Sozialwohnungen gebaut - an die 'normale' Arbeitnehmer natürlich nicht herankommen.

Wann werden denn endlich bezahlbare Wohnungen für die Mittelschicht (die den Großteil der Steuereinnahmen finanzieren) gebaut ?
Arbeiter, Angestellte, Polizisten, Krankenschwestern etc ?

MfG
M. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Golz,

vielen Dank für Ihre Fragen bei abgeordnetenwatch zur Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und zur Situation auf dem Wohnungsmarkt.

Zu Ihrer ersten Frage:
Viele Betroffene sind über die Einführung des § 248 SGB V GKV-Modernisierungsgesetzes von 2004 sehr verärgert – das kann ich gut nachvollziehen. Um den finanziellen Benachteiligungen, denen viele Bürger ausgesetzt sind, vorzubeugen, haben wir das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ geschaffen. Zudem kam es zur Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Der Arbeitgeber ist dadurch künftig verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterzuleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Festzustellen ist hier, dass der Arbeitgeber selbst bislang nicht dazu verpflichtet war, sich finanziell am Aufbau der Betriebsrente zu beteiligen. Für Neuverträge soll dies ab 2019 gelten. Für bestehende Verträge ab 2022. Bislang gab es diese Verpflichtung nicht. Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 und Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Das hilft den „Altfällen“ der Doppelverbeitragung nicht. Aber auch dieses Problem werden wir lösen – eher früher als später. Es sei allerdings auch angemerkt, dass es um ein jährliches Gesamtvolumen von ca. fünf Milliarden Euro geht. Kurzfristig werden die Krankenkassen nicht auf dieses Geld verzichten können.

Zu Ihrer zweiten Frage:
In Deutschland muss mehr Wohnraum entstehen. In den vergangenen vier Jahren wurden in unserem Land rund eine Million Wohnungen gebaut. Wir wollen diese Zahl auf 1,5 Millionen für die kommenden vier Jahre erhöhen. Wohnungsbau ist der beste Mieterschutz und das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise. Dabei setzt die CDU auf die Belebung des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus.

Wir werden den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern und dafür die degressive AfA für einen begrenzten Zeitraum wiedereinführen. Im vergangenen Jahr ist ein entsprechendes Gesetz wegen des Widerstands einiger Bundesländer nicht zustande gekommen. Nach der Bundestagswahl nehmen wir einen erneuten Anlauf.

Zudem werden Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, die dabei erzielten Einnahmen in den Mietwohnungsbau reinvestieren können – steuerbegünstigt. Damit entlasten wir Städte und Ballungsräume. Davon wird auch Hamburg und vor allem das dicht besiedelte Eimsbüttel profitieren.

Auch hat die CDU in ihrem Regierungsprogramm 2017-2021 festgeschrieben, ein Baukindergeld neu einzuführen. Dieses hat eine Höhe von 1.200 Euro jährlich für jedes Kind und wird auf zehn Jahre gezahlt. Dadurch wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert, insbesondere für Familien mit Kindern. Der verbilligte Verkauf von Grundstücken des Bundes an Städte und Gemeinden soll weiter erleichtert wird. Aus übergeordneten gesellschaftlichen Gründen weichen wir in diesen Fällen vom Wirtschaftlichkeitsprinzip ab. Mit diesen Maßnahmen werden wir den angespannten Wohnungsmarkt entlasten.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse