Antwort 24.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Streichung der Angemessenheitsprüfung ist keine Honorarkürzung
Gleiches Abstimmverhalten belegt keine politische Zusammenarbeit
Priorisierung dient einer bedarfsgerechten Versorgung, nicht einer Rationierung
Sicherheitsbehörden dürfen im digitalen Raum nicht länger blind sein
Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Wegfalls der Einzelinformation bestehen
Warum die Angemessenheitsprüfung im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurde