Guten Tag, warum wird der LPG Preis pro Liter nicht günstiger und wieso werden meine LPG Fahrzeuge nach dem co2 ausstoßen vom Benzin berechnet. Obwohl das LPG geringer ist. Hybridfahrzeuge billiger?

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Frage von Gerd-Uwe S. •

Guten Tag, warum wird der LPG Preis pro Liter nicht günstiger und wieso werden meine LPG Fahrzeuge nach dem co2 ausstoßen vom Benzin berechnet. Obwohl das LPG geringer ist. Hybridfahrzeuge billiger?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen zur Preisentwicklung von Autogas (LPG) sowie zur steuerlichen Behandlung von LPG-Fahrzeugen im Vergleich zu Hybridfahrzeugen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angesprochenen Fragen überwiegend in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und nicht des Bayerischen Landtags fallen. Dies betrifft insbesondere die Energiesteuer auf Kraftstoffe und die Kraftfahrzeugsteuer.

Ein wesentlicher Grund für die Preisentwicklung von Autogas ist, dass die frühere steuerliche Begünstigung zum 31. Dezember 2022 vollständig ausgelaufen ist. Seitdem beträgt die Energiesteuer auf LPG rund 22 Cent pro Liter. Hinzu kommen die CO₂-Bepreisung sowie weitere Kostenbestandteile, die den Endverbraucherpreis beeinflussen.

Hinsichtlich Ihrer Frage zur Kraftfahrzeugsteuer möchte ich auf einen wichtigen Umstand hinweisen: Auch bei LPG-Fahrzeugen kann der gegenüber Benzin geringere CO₂-Ausstoß steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der entsprechende CO₂-Wert amtlich nachgewiesen und in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Bei nachträglich umgerüsteten Fahrzeugen ist dies nicht immer automatisch der Fall.

Ich empfehle Ihnen daher, den in Feld V.7 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen CO₂-Wert zu überprüfen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit einer Berichtigung, die sich positiv auf Ihre Kraftfahrzeugsteuer auswirken kann.

Hybridfahrzeuge werden bei der Kfz-Steuer grundsätzlich nach denselben gesetzlichen Maßstäben behandelt. Ihre steuerlichen Vorteile ergeben sich insbesondere aus den niedrigeren CO₂-Werten, die im Rahmen der Fahrzeugtypgenehmigung ermittelt werden.

Ihre Frage ist durchaus berechtigt, denn eine sachgerechte Besteuerung sollte die tatsächlichen Emissionsvorteile unterschiedlicher Antriebstechnologien angemessen berücksichtigen.

Für gesetzliche Änderungen an der Besteuerung von LPG-Fahrzeugen und Kraftstoffen ist allerdings der Deutsche Bundestag zuständig, bei entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben unter Beteiligung des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüßen
 

Steffen Vogel, MdL

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