Welche Perspektive gibt es für Gesetzlich Versicherte, die dringend eine Psychotherapie benötigen aufgrund der Honorarkürzung und Budgetierung im psychotherapeutischen Bereich aus Ihrer Sicht?
Mein Mann und ich betreiben eine psychotherapeutische Praxis mit Standort in Iserlohn und Hemer. Wir beschäftigen 8 Therapeuten in Vollzeit. Am 11.03 ist es zur pauschalen Honorarkürzung von 4,5%für Psychotherapeuten durch den Erweiterten Bewertungsausschuss gekommen. Am 26.03 wurde die Wiedereinführung der Budgetierung durch das Positionspapier des Verbandes für Ersatzkassen diskutiert. Am 30.03 folgten weitere Vorschläge struktureller Eingriffe in den Zugang zur Therapie. Aufgrund dieser Entwicklungen blicken wir höchst besorgt in die Zukunft. Die Wartelisten sind lang, für gesetzlich Versicherte wird es zukünftig fast unmöglich einen Therapieplatz zu erhalten, da sie nicht "ins Budge passen". Um das "wirtschaftliche Loch durch die Kürzungen zu füllen" und ihr Bestehen zu sichern, behandeln viele Praxen seit dem 11.03 vorzugsweise Privatversicherte. Klar ist: wer die psychotherapeutische Versorgung schwächt, reduziert keine Ausgaben. Er erzeugt immense Folgekosten so Prudon (2025)
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu den aktuellen Vergütungsanpassungen bei psychotherapeutischen Leistungen. Ich nehme Ihre Sorgen sehr ernst. Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass gesetzlich Versicherten der Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erschwert oder gar verwehrt wird.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss, der beschlossen hat, die Vergütung für niedergelassene Psychotherapeuten ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken, ist ein unabhängiges Selbstverwaltungsgremium. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung der Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent erhöht. In der Summe ergibt sich laut GKV-Spitzenverband für dieses Jahr eine Honorarabsenkung von 2,3 Prozent. Hintergrund ist der gesetzlich vorgeschriebene jährliche Honorarvergleich. Das Land Nordrhein-Westfalen war an diesem Verfahren nicht beteiligt und hat insoweit auch keine Mitwirkungsrechte. Die Vergütung wird nicht von der Landespolitik festgelegt, sondern ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Uns sind da in gewisser Weise also die Hände gebunden.
Unabhängig davon sehen die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung die angespannte Lage in der psychotherapeutischen Versorgung sehr deutlich. Gerade vor dem Hintergrund steigender psychischer Belastungen, langer Wartezeiten und des wachsenden Versorgungsbedarfs ist eine verlässliche ambulante Struktur sehr wichtig. Nordrhein-Westfalen hat deshalb als erstes Bundesland in den vergangenen zwei Jahren von einem gesetzlichen Sonderrecht Gebrauch gemacht und 45 zusätzliche Sitze für Psychotherapeuten geschaffen, gezielt in ländlichen Regionen und in strukturschwächeren Gebieten. Zudem setzen wir uns in den Gesprächen mit den Kostenträgern für eine gütige Lösung ein. Aus unserer Sicht muss das gemeinsame Ziel aller Beteiligten eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung aller Patienten sein. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat hierzu erklärt, dass wir aus gutem Grund in unserem Gesundheitswesen eine starke Selbstverwaltung haben. Ihr obliegt dabei vor allem die Entscheidung über medizinische Fragen, aber auch über Vergütungsfragen. Ziel muss es sein, die bestmögliche Versorgung der Menschen in Deutschland sicherzustellen. Dieser Verantwortung muss die Selbstverwaltung dann auch gerecht werden.
