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Mit der Verabschiedung im Jahr 2017 und der Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) im Jahr 2021 hat Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen, um geltendes deutsches und europäisches Recht auch in den sozialen Netzwerken durchzusetzen.
Die Hoheit über die Daten liegt alleine bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden selbst, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitsakte bekommen und welche nicht.
Unser Ziel ist, es, die digitalen Bürgerrechte und die IT-Sicherheit zu stärken. (...) Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss erhalten werden.
Der Daten- und Grundrechtsschutz ist mir, so lange ich Politik mache, ein echtes Herzensanliegen.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner.