(...) Es ist richtig, dass die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festgestellt werden kann. Wenn dabei nicht festgestellt werden kann, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages anwesend sind, muss die Sitzung abgebrochen werden. (...)
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(...) Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten. (...)
(...) vielen Dank für ihre Frage. Ich kann ihre Bedenken zum Thema Beschlussfähigkeit des Bundestages verstehen. Sie müssen dafür Verständnis haben, dass ich Ihnen zu diesem Punkt mitteile, dass ich in der letzten Wahlperiode noch nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages war und deshalb persönlich nicht an der Beschlussfassung beteiligt war. (...)
(...) seit dem 1. Januar 2013 wurde das Schornsteinfegerwesen in der Bundesrepublik weitgehend liberalisiert. Bei der im Durchschnitt alle dreieinhalb Jahre stattfindenden Feuerstättenschau prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob die Heizungsanlagen der jeweiligen Liegenschaft mit den Daten im Kehrbuch übereinstimmen und ob Mängel erkennbar sind, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen. (...)
(...) Die Staatsregierung stellt damit aus meiner Sicht die Grundrechte psychisch kranker Bürger zur Disposition. Das geplante Gesetz dient nicht der Hilfe, sondern der Stigmatisierung von psychisch Kranken. Vor allem die zentrale Unterbringungsdatei ist für uns Freie Demokraten inakzeptabel. (...)