Unabhängig davon ist es nichts ungewöhnliches, dass nachfolgende Regierungen Entscheidungen der Vorgängerregierung zurückdrehen. Das sehen wir aktuell z.B. ganz deutlich bei der Migrationspolitik, die weitgehend rückabgewickelt wurde, obwohl die SPD viele der Regelungen noch in den letzten beiden Legislaturperioden gemeinsam mit uns beschlossen hat.
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Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
eine angemessene Unterbringung aller Geflüchteter in Hamburg ist uns als SPD-Fraktion Hamburg ein wichtiges Anliegen und rechtliche Verpflichtung zugleich.
Angesichts von Krieg und Leid bleiben wir solidarisch und nehmen Menschen in Not auf. Obdachlosigkeit schutzsuchender Menschen muss unbedingt verhindert werden
Solange wir uns nur auf formale Qualifikationen konzentrieren, wird es schwer den Fachkräftemangel zu beheben. Aber auch hier müssen wir nachsteuern - in der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Ich setze mich in Schleswig-Holstein dafür ein, dass wir genau hier schneller und besser werden.