Es ist mir ein Anliegen, die Bedingungen für den Dienstwechsel zu verbessern und den öffentlichen Dienst moderner und flexibler zu gestalten
Selbstverständlich ist aber auch die Justiz kein rechts- und kritikfreier Raum. Es ist wichtig, auch hier genau hinzuschauen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Nur so kann Vertrauen erhalten bleiben. Auch daran wird stetig in der Justiz ebenso wie in der Rechtswissenschaft gearbeitet.
In Brandenburg geschieht dies beispielsweise an der Fachhochschule der Polizei in Baisdorf in Zusammenarbeit mit Opferberatungsstellen.
Grundlegend für unsere Grundrechte ist Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, der normiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Damit ist aus Sicht des Grundgesetzes hier die „rote Linie“ gezogen. Die Funktion vom Grundgesetz besteht im Wesentlichen darin, den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat zu gewährleisten. Sie sind das zentrale Element unserer Verfassung, festgehalten in Art. 1 bis 19 Grundgesetz.
Die von Ihnen angesprochene Entgegennahme anonymer Meldung ist vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen worden. Vielmehr „sollten" auch anonyme Meldungen entgegengenommen werden.
Die Bürgerbeteiligung an politischen Prozessen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Daher stehen wir als SPD den Elementen der direkten Demokratie offen gegenüber.