Antwort 29.05.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.
Das Alter der Strafmündigkeit - etwa auf zwölf Jahre - herabzusetzen, halte ich nicht für sinnvoll, weil Schuldfähigkeit und Einsicht im Kindesalter oft nicht gegeben sind.