Antwort 10.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Diese Frage sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beantworten.

Foto: Tobias Koch
Diese Frage sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beantworten.
Die Bundesfamilienministerin wird dazu konkrete Vorschläge unterbreiten.
Diese Frage wäre natürlich vom Unternehmen selbst zu beantworten.
Aktuell besteht für niemanden eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte - es handelt sich um ein Missverständnis, welches ich gerne aufkläre.
Unabhängig davon ist es sehr schwer, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, ohne bspw. auch Kaufkraft und Steuersystem in den Blick zu nehmen. Im Übrigen kostet Diesel auch in vielen anderen Ländern aktuell leider zwei und mehr Euro. Das ist beileibe kein singulär deutsches Phänomen.
Der Antrag wurde abgelehnt, weil er die notwendige Mehrheit der Stimmen nicht erreicht hat