Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit
Auf dem Weg zu einem tragfähigen Frieden dürfen wir uns nicht provozieren lassen
Die Situation derzeit ist komplexer als zu Beginn des Jahres: Klar ist, dass sich sowohl das Kriegsgeschehen in der Ukraine als auch der Verteidigungsbedarf des Landes erheblich verändert haben und die Lage weiterhin dynamisch bleibt
Wir müssen uns endlich wieder auf die Kernprinzipien unseres Erfolgsmodells der Sozialen Marktwirtschaft besinnen.
Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Unternehmen wie Privatpersonen - dies ist für mich kein Widerspruch, sondern eine Selbstverständlichkeit!
