Das ist für viele gesetzlich Versicherte ein Ärgernis, das wir ernst nehmen.
Eine „Akzeptanz“ von „Baby-Käufen“ gibt es in der CDU nicht.
Es gibt derzeit keine Entscheidung, die einseitig die bestehende 1-Jahres-Haltefrist bei Bitcoin infrage stellt. Ich persönlich würde einen solchen Weg sehr kritisch sehen.
Ich halte es für entscheidend, dass diese Gelder zweckgebunden und mit wenig Verwaltungsaufwand/-kosten eingesetzt werden, damit am Ende tatsächlich etwas für die Menschen im Land sichtbar und spürbar verbessert wird.
Das ist ähnlich wie mit den Renten. In meinen Augen ist das sachgerecht und transparent nachvollziehbar.
Ob und in welchem Umfang der Spielraum für eine spürbare Nachbesserung existiert, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Balance zwischen Transparenz, Verwaltungsaufwand und Datenschutz‑ sowie sicherheitsrelevanten Belangen.
