Die Bundesdatenschutzbeauftragte wird nach dem Bundesdatenschutzgesetz vom Bundestag gewählt; ein klassischer, öffentlich ausgeschriebener Bewerbungsweg ist nicht vorgesehen
Die Digitalpolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, Hass und Fake News zu bekämpfen, ohne die Meinungsvielfalt einzuschränken; entscheidend bleibt dabei immer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Rahmen für „Sag‑ und Zumutbares“ ausdrücklich sehr weit zieht
Der zentrale Punkt ist für mich, dass wir in allen Bereichen verantwortungsvoll mit den Mitteln der Steuerzahler umgehen.
Zur Umgehung durch Auslandsreisen: Deutsche Gesetze gelten hierzulande, und eine Anerkennung solcher Arrangements ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, immer am Kindeswohl orientiert.
Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen.
Jeder Einsatz solcher Software muss streng an rechtliche Vorgaben, Transparenz und parlamentarische Kontrolle gebunden sein – das gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
