Antwort 11.08.2017 von Margit Stumpp BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Von Werk- oder Dienstverträgen muss die Leiharbeit klar abgegrenzt werden. (...)
(...) Von Werk- oder Dienstverträgen muss die Leiharbeit klar abgegrenzt werden. (...)

(...) ich persönlich sehe die Zeitarbeit auch kritisch. Allerdings ist die Bundesagentur für Arbeit eine Behörde und kann nur vermitteln. Für eine längere Erprobung oder Leihfrist ist sie nicht ausgelegt. (...)
(...) Es ist sicher nicht Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, selbst als Arbeitgeber und Verleiher zu fungieren. (...) Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist dabei hauptsächlich die Vermittlung. (...)


Sehr geehrter Herr E.,