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Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU

Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

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Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU

Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.

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Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU

Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden

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Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU

die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hat für das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine hohe Priorität.

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Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
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Antwort 06.01.2024 von Georg Eisenreich CSU

Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt