Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hat für das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine hohe Priorität.
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Hierbei wurde auch der Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle Long-/Post-Covid und Post-Vac angeregt, um eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen.