Antwort 10.06.2025 von Reinhard Brandl CSU
Das entsprechende Gesetz wurde im Januar geändert. Ab Juli sollten unnötige Mehrfachprüfungen hinfällig sein.
Das entsprechende Gesetz wurde im Januar geändert. Ab Juli sollten unnötige Mehrfachprüfungen hinfällig sein.
Die Rechtslage ist unklar. Jede Antwort wäre daher reine Spekulation.
Transparenz ist wichtig. Die die derzeit geltenden Regelungen halte ich für ausreichend.
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.