Eine Vermögenssteuer lehne ich aus unterschiedlichen Gründen ab und bei der Erbschaftsteuer gilt für mich: Keine pauschalen Verschärfungen, die Unternehmen oder Arbeitsplätze gefährden.
Das Gesetz war notwendig, um das dynamisch wachsende Defizit der GKV zu stoppen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Einsparvolumen von rund 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr beschlossen. Dabei war es uns wichtig, dass diese Last auf möglichst viele Schultern verteilt wird und kein Bereich einseitig belastet wird. Hätten wir jetzt nicht gehandelt, wären die Einschnitte in der Zukunft noch viel dramatischer.
Meine Äußerung vom 7. Juli war eine grundsätzliche politische Einschätzung, keine Festlegung auf ein konkretes Verfahren – einen Entwurf gibt es weiterhin nicht. Die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Sachwerten wie Gold ist Teil genau dieser Debatte.
Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen bis zuletzt üblich und verfahrensrechtlich vorgesehen. Und in der großen Mehrheit der Fälle haben die Abgeordneten ausreichend Zeit, um Vorlagen bewerten zu können. Auch deshalb würde ich eine starre Zwei‑Wochen‑Frist kritisch sehen, da diese notwendige Flexibilität kosten würde.
Damit wird auch eine umfangreiche Begründung einhergehen, die die allermeisten Fragen und Fallstricke beantworten dürfte.
Ich habe sie jedoch glasklar beantwortet.
