Trotz eines erneut deutlich erhöhten Fördervolumens kommt es auch in diesem Jahr in allen Förderlinien zu längeren Wartezeiten bei der Bewilligung.
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Daher setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für eine Anpassung des WEGs ein, um diese Ungerechtigkeit zu beheben.
Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Herausforderungen der heutigen Zeit.
Gerne möchte ich richtigstellen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits Anfang 2023 mit einer Prüfbitte zur Anpassung des WEGs angesichts der anteiligen Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten durch klagende Eigentümer:innen an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) gewandt hat.
Bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind nach meiner Auffassung die verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Mietern und Eigentümern wechselseitig abzuwägen.
Die SPD hat im Gesetzgebungsverfahren keine Änderung der Kostenregeln gefordert. Eine Prüfbitte einer nicht zuständigen Abgeordneten ändert diesen Fakt nicht.