Frage an Thorsten Schick bezüglich Verkehr

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Thorsten Schick
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Frage von T. H. •

Frage an Thorsten Schick von T. H. bezüglich Verkehr

Geben Sie uns als Haus und Grundbesitzer einen Guten Rat: Was könne wir Iserlohner tun, um das Kommunale Abgabengesetz, Straßenausbaubeiträge NRW zu kippen?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des kommunalen Abgabengesetztes und der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen.

Am 18. Dezember 2019 ist das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG)“ verabschiedet und damit eine Verbesserung des bestehenden Systems der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) geschaffen worden. Die Gesetzesnovellierung ist aus fast zwei Jahren Diskussion und Meinungsaustausch entstanden und stellt einen guten Kompromiss, zwischen den Befürwortern zur Beibehaltung des vorherigen Systems und der Maximalforderung die Straßen ausschließlich aus Landesmitteln sanieren zu lassen, dar.

Beiträge, also auch Straßenausbaubeiträge, sind vorteils- und grundstücksbezogene Abgaben. Damit sollen die Grundstückseigentümer für ihre Grundstücke, und zwar nach deren Nutzungsmöglichkeit, nicht nach deren Erträgen, zur anteiligen Finanzierung von Infrastrukturkosten herangezogen werden. Insoweit sind Straßenausbaubeiträge Teil des Finanzierungssystems für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland. Für alle anderen grundstücksbezogenen Infrastrukturleistungen gibt es kosten- und aufwandsdeckende Beiträge und Gebühren oder vergleichbare privatrechtliche Entgelte (Schmutzwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasversorgung, Straßenreinigung usw.). Mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würden Grundstückseigentümer keinen Beitrag mehr für die Infrastruktureinrichtung „Öffentliche Straßen“ leisten. Als Grundstückseigentümer empfinde ich die Erhebung von Straußenausbaubeiträgen daher als angemessen. Ein Verzicht auf Straßenausbaubeiträge und die Finanzierung der Straßenbaukosten bspw. aus der Grundsteuer führt zudem zu einer Freistellung der meisten großen öffentlichen oder teilöffentlichen Grundstücksnutzungen, und damit zu einer erheblichen Mehrbelastung der Eigentümer von Wohngrundstücken.

Ich verweise deshalb auf eine Gesamtbetrachtung des neuen Maßnahmenpakets zum § 8 KAG. So stellt die Landesregierung zukünftig jährlich 65 Mio. Euro zur Verfügung, um die Belastung der Anlieger zu halbieren.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Schick MdL

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