Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.
In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar gelten soll. Sie soll genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert sein, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden
In DE wurde sich als Berechnungsgrundlage für den nach einkommens- oder körperschaftssteuerlichen Vorschriften ermittelten steuerlichen Gewinn entschieden.
Gleichzeitig wird ein Soforthilfe-Fonds für Härtefälle eingerichtet, das bedeutet, dass Bürger*innen, die mit ihren Heizkosten abseits von Gas und Fernwärme überfordert sind, durch diesen Fonds entlastet werden sollen.
Für das Problem der Nachtspeichertarife arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer Lösung, sodass diese Haushalte, die mit Strom heizen, auch von der Strompreisbremse mitberücksichtigt werden.
Seit 2011 engagiere ich mich ehrenamtlich in der Politik, seit 2018 mache ich beruflich Politik. Ich bin der Meinung, dass verschiedene Altersgruppen im Bundestag vertreten sein sollten. Das bringt es mit sich, dass jüngere Politiker*innen, die sich früh im Leben für professionelle Politik entschieden haben, weniger Zeit für Erfahrung im Berufsleben außerhalb des politischen Betriebs machen konnten.